Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.05.1996 - 22 B 94.3266 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,30220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
Auch müssten, obwohl man insoweit nicht starr auf die flächenmäßige Ausdehnung abstellen kann, bei einem Gewässer dieser Größe besondere Umstände vorliegen, die die ihm grundsätzlich zukommende maßgebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung entfallen ließen (vgl. zum umgekehrten Fall einer Fischteichanlage mit bis zu 500 m 2 Drost in ders., Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand März 2021, Art. 1 BayWG Rn. 36, sowie zu einem Fischteich mit einer Größe von 10.000 m 2 BayVGH, U.v. 30.05.1996 - 22 B 94.3266 - juris Rn. 18).