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   VGH Bayern, 30.05.1996 - 22 B 94.3266   

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VGH Bayern, 30.05.1996 - 22 B 94.3266 (https://dejure.org/1996,30220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.1996 - 22 B 94.3266 (https://dejure.org/1996,30220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 22 B 94.3266 (https://dejure.org/1996,30220)
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Auch müssten, obwohl man insoweit nicht starr auf die flächenmäßige Ausdehnung abstellen kann, bei einem Gewässer dieser Größe besondere Umstände vorliegen, die die ihm grundsätzlich zukommende maßgebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung entfallen ließen (vgl. zum umgekehrten Fall einer Fischteichanlage mit bis zu 500 m 2 Drost in ders., Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand März 2021, Art. 1 BayWG Rn. 36, sowie zu einem Fischteich mit einer Größe von 10.000 m 2 BayVGH, U.v. 30.05.1996 - 22 B 94.3266 - juris Rn. 18).
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